Denkmal Nr. Bal001 Stadtteil Ballern

 Zur Übersicht der Wegekreuze der Stadt Merzig und der einzelnen Ortsteile                                            Zurück zur Startseite
Zur Übersicht der Wegekreuze Stadtteil Ballern                                                                                           Impressum                                

Denkmal Nr. Bal001 Stadtteil Ballern Wegekreuz Lindenstraße                                                      

Gemeinde: Merzig
Ortsteil: Ballern
Flurname: Rosgarten
Flurstück 168/1
Straße Lindenstraße 32
Vormaliger Standort:
Bezeichnung Wegekreuz
Name: –
Material: Edelstahl
Besonderes:
Errichtet/Alter: 2010 (um)
Errichtet von Grundeigentümer
Grund der Errichtung Ersatz für altes Steinkreuz
Eigentümer: privat
Gepflegt durch: Grundeigentümer
Gesamtzustand: gut
An der dreieckförmigen Einmündung der Lindenstraße in die Särkover Straße, der früheren Trev, steht in einer privaten Grünanlage ein schlichtes Wegekreuz. Mit Steckverbindungen ist es aus Edelstahlrohren zusammengefügt. Das Kreuz ist mit einem Rosenbogen überspannt, am Boden befinden sich Blumenschmuck und eine Laterne.
Ein Vorgängerkreuz wurde bereits errichtet kurz nach dem 2. Weltkrieg. In einem  Gelübde hatten sich drei  Ballerner Familien, die im Kriegswinter 1944 aus Furcht vor alliierten Luftangriffen mit einem Pferdewagen kurzfristig ihre Häuser verließen und über die nur wenig später gesprengte Hilbringer Saarbrücken in Richtung Hochwald flüchteten, verpflichtet, ein Kreuz zu errichten, sollten sie heil in ihre Heimat zurückkehrten.
Das erste Kreuz war ein einfaches Holzkreuz, dem wegen Verwitterung einige Jahre später ein steinernes Kreuz, ein ehemaliges Grabdenkmal, folgte. Als Erinnerung an das im Laufe der Jahre verfallene Steinkreuz errichteten die Nachkommen der Hauseigentümer um 2010 ein modernes Edelstahlkreuz.
Erwähnenswert: im Einmündungsbereich der Lindenstraße, wo sich das heutige Kreuz befindet,  standen einst drei mächtige Linden. Es waren die Ballerner „Gerichtslinden“. Der Überlieferung nach sollen im Mittelalter hier an feststehenden Tagen (angeboten) oder aus besonderem Anlass (geboten) unter freiem Himmel öffentliche Gerichtsversammlungen der Ortschaften des unteren Saargaus stattgefunden haben. Hier zu erscheinen, war Recht und Pflicht eines jeden „wehrhaften Mannes“. Der Standort des heutigen Kreuzes hat also schon historische Bedeutung.