Denkmal Nr. Bro001 Stadtteil Brotdorf

Denkmal Nr. Bro001 Stadtteil Brotdorf Kapellenkreuz                                                     

Gemeinde: Merzig
Ortsteil: Brotdorf
Flurname: Oberder Kapell
Flurstück
Straße Provinzialstraße
Vormaliger Standort:Bezeichnung Wegekreuz
Name: Kapellenkreuz
Material: Sandstein
Besonderes: denkmalgeschützt, 1988 restauriert
Errichtet/Alter: 1739
Errichtet von
Grund der ErrichtungEigentümer: Gemeinde
Gepflegt durch: Gemeinde
Gesamtzustand: befriedigend
An der Provinzialstraße, gegenüber dem Gasthaus Germania vor einer Gartenmauer, befindet sich ein unter Denkmalschutz stehendes Wegekreuz, in der Bevölkerung als „Kapellenkreuz“ bekannt. Als Setzungsjahr gilt 1739. Der volkstümliche Name rührt von einer kleinen Kapelle, die oberhalb der Provinzialstraße am Brotdorfer Ortsausgang in Richtung Merzig stand. Die Flur trägt noch heute den Namen „Ober der Kapell“. Diese Kapelle wurde 1777 bei den Reunionskriegen Ludwig XIV., als auch Brotdorf in Schutt und Asche gelegt wurde, komplett zerstört. Ob das Kapellenkreuz als Gedenkkreuz an die zerstörte Kapelle errichtet wurde, ist nicht bekannt, aber auch nicht auszuschließen. Inschriften – bis auf das INRI-Symbol am Kruzifix – enthält das Kreuz nicht.
Das Kreuz wurde aus rotem Sandstein gefertigt. Der Sockel ist mit volutenähnlichen Bögen, einer Muschel und einer Erdkugel, auf der ein kleines griechisches Kreuz thront, verziert. Darüber schließt sich nahtlos das Mittelstück an, ebenfalls geschmückt mit einer eingemeißelten Nische, in der sich eine „Pilgermuschel“ befindet. Das Kruzifix ist ein wuchtiges, auf einem bauchförmigen Sockel ruhendes Steinkreuz. Die Skulptur des gekreuzigten Christi ist in den Stein eingemeißelt: obgleich unbeholfen in den Proportionen wirkend, ist sie handwerklich sauber ausgeführt.
Die zweifache Anbringung der Jakobs- oder Pilgermuschel am Kapellenkreuz lässt darauf schließen, dass es an der Provinzialstraße als wichtigen Verkehrsweg zwischen dem Hochwald und dem Merziger Becken auch als Wegweiser für vorbeiziehende Pilger dienen sollte.